Darf ein 25 km/h Elektromobil auf dem Bürgersteig fahren?
Nein. Ein Elektromobil, das per Definition zu den Krankenfahrstühlen zählt, fährt höchstens 15 km/h. Mit dieser bauartbedingten Geschwindigkeit darf es auch auf dem Bürgersteig fahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Alle Modelle, die schneller fahren, sind dort nicht zulässig, wo Fußgänger unterwegs sind.
Nein. Ein Elektromobil, das per Definition zu den Krankenfahrstühlen zählt, fährt höchstens 15 km/h. Mit dieser bauartbedingten Geschwindigkeit darf es auch auf dem Bürgersteig fahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Alle Modelle, die schneller fahren, sind dort nicht zulässig, wo Fußgänger unterwegs sind.
Für Elektromobile bis 6 km/h gibt es praktisch keine Auflagen. Für Elektromobile die schneller als 6 km/h fahren gilt für alle die vor dem 01.04.1965 geboren sind, das Sie von der Führerscheinpflicht befreit sind!