Ein Elektromobil zählt tatsächlich zu den Krankenfahrstühlen. Zumindest dann, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So darf ein Krankenfahrstuhl beispielsweise höchstens 15 km/h fahren und eine Gesamtmasse von 500 kg nicht überschreiten.
Ein Krankenfahrstuhl ist eine Mobilitätshilfe für körperlich eingeschränkte Menschen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt im § 4, welche Voraussetzungen ein motorisierter Krankenfahrstuhl erfüllt. Unter anderem fährt er beispielsweise höchstens 15 km/h schnell.