Laut § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie mit einem Elektromobil überall dort fahren, wo auch Fußgängerverkehr zulässig ist. Allerdings gilt die Regel: Schrittgeschwindigkeit einhalten! Elektromobile, die mindestens 10 km/h fahren, dürfen auch auf Landwegen und Radwegen unterwegs sein.