Elektromobile zählen zu den Elektrorollstühlen. Somit sind sie Hilfsmittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Die Basis dafür bildet das Sozialgesetzbuch (33 SGB V.). Um ein Elektromobil auf Rezept zu erhalten, müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen mitbringen.
Grundsätzlich benötigen Sie keinen Pflegegrad, um ein Elektromobil zu erhalten. Bei einem E-Scooter auf Rezept muss eine ärztliche Verordnung vorliegen und das Gefährt einem Hilfsmittel nach §33 SGB V entsprechen. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich selbst ein Seniorenmobil anzuschaffen.
Der reale Stromverbrauch richtet sich unter anderem nach dem Modell und nach dem Körpergewicht des Nutzers. Sie können etwa mit 30 Euro Stromkosten pro Monat rechnen, wenn Ihr Gefährt regelmäßig zum Einsatz kommt.