Haben Fahrer eines Elektromobils einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme im öffentlichen Personennahverkehr? Dazu gibt es Gerichtsurteile, Pressestimmen, Stellungnahmen der Verkehrsbetriebe und auch endlich eine Lösung! – wir informieren über die aktuelle Situation.
Inhaltsverzeichnis
Elektromobil Bus und Bahn Verbot
In vielen deutschen Städten dürfen Menschen, die mit einem Elektromobil unterwegs sind, seit 01. Januar 2016 weder Bus noch Bahn benutzen. Die Verkehrsbetriebe weisen auf das bestehende hohe Unfallrisiko hin. Die Empörung der Sozial- und Behindertenverbände ist groß – viele Betroffene ignorieren das Verbot.
Die Lösung
Seit Februar 2018 gibt es das Modell KYMCO McBus, welches extra für die Mitnahme in Bussen der öffentlichen Verkehrsmitteln entwickelt wurde.
Gestellte Anforderungen
- Eine Achse muss gebremst sein (hier: Feststellbremse an Vorderachse, per Knopfdruck aktivierbar)
- Gesamtgewicht inkl. Fahrer bis zu 300 kg (nur 85 kg Eigengewicht inkl. Batterien)
- Maximale Länge von 120 cm
Das Elektromobil wurde für diesen Zweck erfolgreich vom TÜV zertifiziert.
Sicherheit geht vor
Ein Elektromobilfahrer aus Haltern hatte geklagt, weil er ohne Beförderung in Bus und Bahn in seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist. Er wollte vor Gericht seinen Beförderungsanspruch durchsetzen, ist damit allerdings vorerst gescheitert.
Das Verwaltungsgericht schloss sich der Argumentation der Verkehrsbetriebe zum Thema Elektromobil an. Diese wiesen in einer öffentlichen Untersuchung nach, dass die Beförderung der Elektromobile insbesondere in Linienbussen einer Gefahr für die Benutzer und die anderen Fahrgäste darstelle. Die möglichen Gefahren und das damit einhergehende Sicherheitsrisiko wurden vom Gericht höher bewertet, als die Bewegungsfreiheit der betroffenen Elektromobilfahrer.
Viele Betroffene können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen. Sie empfinden das Ganze als Unverschämtheit. Sie sind auch nicht bereit, sich der Entscheidung ohne Widerstand zu beugen.
Gutachten der STUVA
Das Gutachten zum Unfallrisiko hatte der VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmer) in Auftrag gegeben und veröffentlicht. Darin steht, dass Elektromobile in Bussen und Bahnen bei einer scharfen Bremsung umkippen können, wenn darauf jemand sitzt. Seitdem ist die Mitnahme von Elektro-Scootern in Städten wie Bochum, Duisburg, Köln, Dortmund, Gelsenkirchen sowie in Bottrop und Herne verboten. Die Düsseldorfer Rheinbahn befördert nur in Linienbussen keine Mobile mehr.
In dem veröffentlichten Gutachten steht aber auch, dass bei unbesetzten Seniorenmobilen keine Gefahr besteht, dass diese umkippen. Die Darstellungen im Gutachten basieren allerdings nicht auf eigenen Tests der STUVA (Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen).
Behindertenverbände sind empört
Vonseiten des Behindertenbeauftragten der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wird der Beschluss der Verkehrsbetriebe "Schwachsinn" genannt. Das sei destruktiv, eine Katastrophe und eine Kampfansage an Menschen mit Behinderung, die nicht so einfach hinzunehmen ist.
In einer Stellungnahme dazu machen die Kölner Verkehrsbetriebe darauf aufmerksam, dass aufgrund des vorliegenden Gutachtens die Haftung bei den Verkehrsbetrieben liegt. Das Risiko kann und will das Unternehmen nicht eingehen. Ein entsprechender Umbau der Bahnen ist finanziell nicht machbar. Nun ist geplant, einen "Runden Tisch" einzurichten, bei dem die Betroffenen, die Hersteller der Elektromobile und die Krankenkassen gemeinsam nach Lösungen suchen.
Barrierefreiheit im Nahverkehr bis 2022
Die Gerichtsentscheidung und das vorläufige Verbot der Mitnahmen von Emobilen in öffentlichen Verkehrsmitteln können nur vorübergehend sein. Diese Diskriminierung von in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkten Personen ist völlig inakzeptabel. Laut UN-Behindertenrechtskonvention muss der gesamte Nahverkehr bis 2022 barrierefrei sein. Die Verkehrsbetriebe sind deutschlandweit in der Pflicht, sich entsprechende Lösungen zu überlegen. Die Landespolitik sollte finanzielle Mittel bereitstellen.
Autor: Remo Schulz
Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH
Position: Geschäftsführer
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