Elektrorollstühle besitzen meistens eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Es gibt allerdings auch Modelle, die 10 km/h fahren. Bringt ein Elektrorollstuhl mehr als 6 km/h auf den Tacho, gehen damit weitere Pflichten auf den Halter über wie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Elektrorollstuhl: Der Geschwindigkeit sind Grenzen gesetzt
Schnell und bequem ans Ziel kommen? Das ist mit einem Elektrorollstuhl möglich. Die meisten Modelle fahren höchstens 6 km/h – das entspricht ungefähr der Geschwindigkeit eines Fußgängers. Ein solches Tempo ist für die meisten bewegungseingeschränkten Menschen völlig ausreichend. Sie können mit einem entsprechenden Gefährt beispielsweise Arzttermine wahrnehmen oder kleine Einkäufe erledigen. Wenn Sie schneller an Ihr Ziel gelangen möchten oder häufig lange Strecken bewältigen, bietet sich auch ein schnelleres Modell an, zum Beispiel mit 10 km/h. Elektrorollstühle mit 15 km/h sind vergleichsweise selten. Häufig steigen Menschen dann eher auf ein Elektromobil um. Allerdings ist das nicht allen Personen möglich. Wenn Sie bereits Probleme haben, kurze Strecken zu bewältigen, Ihre Mobilität also sehr stark eingeschränkt ist, kommt meist nur ein Elektrorollstuhl infrage. Elektromobile unterstützen oft Menschen, deren Beine bei mittleren bis langen Strecken ermüden.
Schnelleres Tempo, mehr Verpflichtungen
Wenn Sie sich für ein Gefährt entscheiden, das die üblichen 6 km/h überschreitet, kommen Pflichten auf Sie zu. Schließlich ist die Führung von schnellen Mobilitätshilfen mit einer größeren Verantwortung verbunden. Generell gilt: Bei Elektrorollstühlen, die schneller als 6 km/h fahren, benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Eine solche Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei verschiedenen Versicherungsunternehmen. Hier lohnt sich auch ein Vergleich von Preis und Leistung. Wenn Ihr Elektrorollstuhl mit mehr als 10 km/h unterwegs sein kann, muss das Mindestalter des Fahrers 15 Jahre betragen.
Die Krankenkasse beteiligt sich nur an 6 km/h- Modellen
Die Anschaffung eines Elektrorollstuhls ist natürlich mit einigen Kosten verbunden. Hier können Sie je nach Modell mit mehreren Hundert bis Tausend Euro rechnen. Benötigen Sie einen Elektrorollstuhl aufgrund Ihres Gesundheitszustandes, ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse eine Option. Doch nicht jeder bekommt eine solche Mobilitätshilfe. Zunächst muss Ihr Arzt einen Grund liefern können, warum Sie das Hilfsmittel in elektrischer Form benötigen. Reicht die Kraft in Ihren Armen beispielsweise nicht aus, um einen manuellen Rollstuhl zu bedienen, ist das ein triftiger Grund. Mit der ärztlichen Verordnung können Sie einen Elektrorollstuhl als Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen. Außerdem benötigen Sie eine Bescheinigung, die aussagt, dass Sie einen Elektrorollstuhl fahren können – Sie müssen also eine Fahrtauglichkeit mitbringen.
Zusammengefasst – diese Dokumente brauchen Sie für die Beantragung:
- ärztliche Verordnung
- ärztliche Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit
Wichtig: Die Krankenkasse beteiligt sich ausschließlich an Modellen, die 6 km/h fahren. Schließlich werden mit dem Elektrorollstuhl so Grundbedürfnisse im Nahbereich erfüllt. Übernahmefähige Modelle finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Hier erfahren Sie auch mehr zu den technischen Details. Noch eine Info: Gewährt Ihnen die Krankenkasse die Kostenübernahme, müssen Sie sich lediglich mit einem Eigenanteil von höchstens 10 Euro beteiligen.
Die Geschwindigkeit sollte sich nach Ihren Bedürfnissen richten
Eine Mobilitätshilfe hat die Aufgabe, Ihren Alltag zu vereinfachen. Machen Ihre Beine bereits nach wenigen Metern schlapp, kann Sie ein Elektrorollstuhl sinnvoll unterstützen. Dasselbe gilt natürlich, wenn Sie gar nicht mehr in der Lage sind zu gehen. Wie schnell Ihr zukünftiges Elektromobil fahren sollte, hängt vor allem von Ihren Bedürfnissen ab.
- Möchten Sie lange Strecken bewältigen? Dann bietet sich ein schnelleres Gefährt an.
- Ist der Elektrorollstuhl dafür gedacht, Arzttermine in der Nähe wahrzunehmen oder kurze Spazierfahrten zu unternehmen? Dann reicht auch ein Gefährt mit 6 km/h.
- Sind Sie darauf angewiesen, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, und bringen Sie die erforderlichen Mobilitätseinschränkungen mit? Dann kommt nur ein Elektrorollstuhl mit 6 km/h infrage.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie offen für alle Geschwindigkeiten sind, haben Sie eine größere Auswahl an Elektrorollstühlen. Viele Hersteller bieten ihre Modelle auch optional in zwei Geschwindigkeiten an – hier können Sie also wählen, ob das Gefährt 6 km/h oder 10 km/h fahren soll
Unser Tipp: Testen Sie die Geschwindigkeit aus
Manchmal fällt es schwer, die gewünschte Geschwindigkeit im Vorhinein einzugrenzen. Daher raten wir Ihnen dazu, eine Probefahrt zu vereinbaren. Hier können Sie feststellen, ob Ihnen 6 km/h ausreichen oder ob es doch etwas schneller sein darf. Das Fahrgefühl mit einem elektrischen Rollstuhl ist übrigens nicht zu vergleichen mit dem Führen eines Autos. Da hier das Dach und die Isolierung fehlen, nehmen Sie Geräusche natürlich lauter wahr. Auch die Geschwindigkeit spüren Sie hier deutlicher. Viele Menschen entscheiden sich deshalb nicht für einen Elektrorollstuhl mit 15 km/h, sondern greifen auf ein Modell mit 6 oder 10 km/h zurück.
MC Seniorenprodukte hilft Ihnen bei der Elektrorollstuhl-Auswahl
Wir von MC Seniorenprodukte arbeiten bereits seit 1990 mit seniorengerechten Produkten. Wir wissen also, was unsere Zielgruppe bewegt und welche Bedürfnisse bestehen. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Gespräch zu Elektrorollstühlen, die zu Ihnen passen. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt mit unserem freundlichen Kundenservice auf. Alternativ können Sie auch unser Fachgeschäft in Hohen Neuendorf besuchen. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, einen Elektrorollstuhl auszuprobieren – wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Autor: Remo Schulz
Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH
Position: Geschäftsführer
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