Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für ein Krankenbett übernimmt, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Im Anschluss können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren, ob Sie zusätzlich einen Antrag ausfüllen müssen. Alternativ beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen auch die Pflegekasse an den Kosten.
Krankenbett oder Pflegebett: der Unterschied
Der Begriff Krankenbett wird häufig als Synonym für ein Pflegebett genutzt. Grundsätzlich sind beide Bezeichnungen richtig, wenn es um ein Bett geht, dass die Bedürfnisse eines Kranken oder Pflegebedürftigen erfüllt. Pflegebetten entdecken Sie auf stationären Pflegeeinrichtungen oder aber im häuslichen Umfeld. Krankenbetten stehen in der Regel in Krankenhäusern. Wenn Sie sich ein spezielles Bett wünschen, dass für Entspannung in der Pflegesituation sorgt, meinen Sie wahrscheinlich ein Pflegebett.
So bekommen Sie ein Krankenbett/Pflegebett bezahlt
Ein Pflegebett kostet in der Regel zwischen 500 und 5000 Euro. Unter gewissen Umständen beteiligt sich ein Kostenträger an den Kosten. Dafür kommen prinzipiell die Pflegekasse oder die Krankenkasse in Betracht. Während die Krankenkasse die Kosten für ein Krankenbett übernimmt, ist die Pflegekasse für ein Pflegebett zuständig.
- Krankenbett über die Krankenkasse: Wenn Sie sich ein Krankenbett wünschen, brauchen Sie nicht zwangsläufig einen Pflegegrad, den die Pflegekasse vergibt. Stattdessen müssen Sie der Krankenkasse eine ärztliche Verordnung vorlegen. Wichtig: Es muss sich laut Sozialverband VdK um ein sogenanntes „behindertengerechtes Bett“ handeln, das die Behinderung ausgleicht, vorbeugt oder den Behandlungserfolg sichert. Einen entsprechenden Vermerk setzt Ihr Arzt direkt auf die Verordnung.
- Pflegebett über die Pflegekasse: Besitzen Sie einen Pflegegrad von 1-5? Dann ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Auch hier muss das Pflegebett in Anlehnung an den § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) XI einige Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss es die Pflege erleichtern und Ihre Beschwerden lindern. Außerdem muss es Ihre Selbstständigkeit während der Pflegebedürftigkeit unterstützen.
Gut zu wissen!
Sie sind körperlich eingeschränkt, haben aber noch keinen Pflegegrad? Dann sollten Sie einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Sind Sie gesetzlich versichert, kommt ein Gutachter vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu Ihnen nach Hause und prüft Ihre Selbstständigkeit. Sie verfügen über eine private Versicherung? Dann kümmert sich die Medicproof GmbH um einen Gutachter.
3 Ansprechpartner für ein Kranken- bzw. Pflegebett
Sie sind sich unsicher, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie ein Pflegebett bezahlt bekommen möchten? Wir verraten Ihnen drei wichtige Ansprechpartner, die Sie Ihrem Ziel näherbringen.
- Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt: Sie müssen viele Stunden am Tag in Ihrem Bett liegen, speisen oder betreiben womöglich Körperpflege darin? Dann sollten Sie unbedingt prüfen, ob ein Pflegebett für Sie in Betracht kommt. Ein guter Ansprechpartner ist der behandelnde Hausarzt. Er kennt Ihre Situation und Ihren Gesundheitszustand. Besonders praktisch: Erfüllen Sie die medizinischen Kriterien, kann er direkt eine Verordnung ausstellen.
- Befragen Sie den Pflegedienst: Ab dem 01.01.2022 gibt es eine wichtige Erneuerung für Pflegebedürftige. Nun dürfen nämlich auch Pflegefachkräfte, die bei einem Pflegedienst arbeiten, eine Hilfsmittel-Empfehlung aussprechen. Genau mit dieser Empfehlung können Sie dann im Anschluss ein Pflegebett bei Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse beantragen. Wichtig: Die Empfehlung der Pflegefachkraft darf bei der Krankenkassen-Einreichung nicht älter als 14 Tage sein.
- Binden Sie die Pflegekasse mit ein: Sie befinden sich noch ganz am Anfang Ihrer Pflegebedürftigkeit? Dann sollten Sie zunächst einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Hierfür müssen Sie einen speziellen Antrag ausfüllen. Danach wird Sie ein Gutachter kontaktieren, der Ihre Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld beobachtet. Bereits hier können Sie den Wunsch nach einem Pflegebett äußern.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Es kann durchaus sein, dass der Antrag auf ein Krankenbett bzw. Pflegebett von der Kasse abgelehnt wird. Das passiert dann, wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen. Sieht die Kasse beispielsweise keine medizinische Notwendigkeit oder liegt kein Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung vor, steht Ihnen das technische Pflegehilfsmittel womöglich nicht zu. Haben Sie eine Ablehnung erhalten, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Sie können beispielsweise Widerspruch einlegen. Hier müssen Sie unbedingt auf die Widerspruchsfrist, die auf dem Ablehnungsbescheid vermerkt ist, achten. Normalerweise beträgt die Dauer vier Wochen. Alternativ können Sie sich selbst ein Pflegebett zulegen.
Gut zu wissen!
Wenn Sie die Pflegekasse oder Krankenkasse an den Kosten beteiligen möchten, warten Sie auf die Einwilligung. Kaufen Sie bereits zuvor ein Pflegebett, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.
Selbst gekauftes Pflegebett: Vorteile auf einen Blick
Wenn Sie sich selbst ein Pflegebett kaufen, entstehen natürlich Kosten. Allerdings hat ein selbst zugelegtes Modell viele Vorteile.
Dazu zählen:
- das Modell kann selbst gewählt werden
- das Pflegebett ist neu
- das Modell muss nach dem Gebrauch nicht zurückgegeben werden
- Sie können sich frei entscheiden, wie das Pflegebett aussehen soll
- Sie suchen sich ein Modell aus, dass alle Funktionalitäten besitzt, die Sie benötigen
- Sie müssen keine Anträge ausfüllen oder auf eine Bewilligung warten
Unser Tipp: Machen Sie sich vor dem Kauf eine stichpunktartige Liste, auf der Sie notieren, was Ihnen bei einem Pflegebett besonders wichtig ist und was Sie an Funktionalität erwarten. Das erleichtert Ihnen die Pflegebetten-Auswahl und die Kaufentscheidung.
Projekt Pflegebett? MC Seniorenprodukte begleitet Sie
Sie sind auf der Suche nach einem Partner, der Sie zuverlässig und seriös auf der Suche nach geeigneten Pflegehilfsmitteln begleitet? Dann sind Sie bei MC Seniorenprodukte genau richtig. Wir sind ein inhabergeführtes Familienunternehmen, das sich zum Ziel gesetzt hat, Pflegebedürftige und deren Angehörige bei den täglichen Herausforderungen zu unterstützen. Neben Elektromobilen sind vor allem Pflegebetten sehr beliebt in der häuslichen Pflege. Wir arbeiten mit ausgewählten, renommierten Herstellern zusammen, die für gute Qualität und ausgereifte Sicherheitstechnik stehen. In unserem Onlineangebot finden Sie täglich eine große Anzahl an reduzierten Pflegebetten, die keine Abstriche in punkto Komfort oder Sicherheit machen. Falls Sie sich unsicher sind, welches Pflegebett zu Ihrer Pflegesituation passt, beraten wir Sie gerne kostenlos. Entweder per Telefon oder in unserem Fachgeschäft in Hohen Neuendorf - wir freuen uns auf Sie!
Autor: Remo Schulz
Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH
Position: Geschäftsführer
Website: Remo Schulz
E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de
Telefon: 03301 - 501 85 89
Straße: Berliner Straße 4
Postleitzahl: 16540
Stadt: Hohen Neuendorf