Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Treppenlift tatsächlich steuerlich abgesetzt werden. Der Schlüsselbegriff heißt hier „Außergewöhnliche Belastung“. Eine Grundvoraussetzung ist das Vorliegen eines ärztlichen Attestes.
Die Pflegekasse gewährt Menschen mit einem Pflegegrad einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – dazu kann auch ein Treppenlift zählen. Um den Zuschuss zu erhalten ...
Die Krankenkasse beteiligt sich nicht an den Kosten für einen Treppenlift. Allerdings können Pflegebedürftige einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Des Weiteren können Betroffene die Möglichkeiten