Kauf auf Rechnung & Ratenzahlung möglich
Schnelle Lieferung
Erfahrung seit nunmehr 34 Jahren!
Beratung & Bestellung 03301 - 501 85 85
 

Kann ein Treppenlift steuerlich abgesetzt werden?

Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Treppenlift tatsächlich steuerlich abgesetzt werden. Der Schlüsselbegriff heißt hier „Außergewöhnliche Belastung“. Eine Grundvoraussetzung ist das Vorliegen eines ärztlichen Attestes.

Treppenlifte gibt es in vielen Variationen

Fällt Menschen das Treppensteigen schwer, kann sich dadurch ein konkreter Bedarf ergeben. Benötigen Sie Unterstützung bei der Überwindung der vor der Haustür gelegenen Treppe? Können Sie die Stufen im Innenbereich nicht mehr ohne Hilfe erklimmen? In beiden Fällen bietet sich ein Treppenlift an. Hier können Sie grundsätzlich erst einmal zwischen Modellen für den Innen- und den Außenbereich wählen. Treppenlifte, die vor der Haustür oder im Garten verbaut werden, sind etwas teurer, da sie unter anderem wetterfest sein müssen. Dann kommt es natürlich auf die Gegebenheiten im Wohnumfeld an: Handelt es sich um eine kurvige Treppe oder muss der Treppenliftsitz aus Platzgründen zusammenklappbar sein (über diese nützliche Funktion verfügen übrigens fast alle modernen Treppenlifte)? Diese und mehr Fragen müssen im Vorfeld geklärt werden. Die gute Nachricht: Beinahe für jedes Treppenhaus gibt es eine Lösung.

Gut zu wissen!

Die Bedürfnisse von körperlich eingeschränkten Menschen sind sehr unterschiedlich. Auch die Wohnumgebung ist nicht immer vergleichbar. Genau deshalb ist eine individuelle Lösung wichtig.

Machen Sie sich auf die Suche nach einem Kostenträger

Eine pauschale Aussage dazu, wie viel ein Treppenlift kostet, gibt es nicht. Zu unterschiedlich sind die Bedürfnisse der Anwender und die Voraussetzungen im Treppenhaus. Mit mehreren Tausend Euro müssen Sie allerdings rechnen. Viele Menschen nehmen an, dass die Krankenkasse ein möglicher Kostenträger ist. Tatsächlich beteiligt sich die Krankenversicherung aber nicht an den Treppenlift-Kosten. Ganz einfach deshalb, weil die Alltagshelfer nicht als medizinisches Hilfsmittel gelten. Menschen, die auf einen Treppenlift angewiesen sind, erhalten unter gewissen Voraussetzungen aber Unterstützung. Die Pflegekasse greift beispielsweise Menschen mit einem Pflegegrad unter die Arme. Mit den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stellt sie bis zu 4000 Euro für Veränderungen im Wohnumfeld zur Verfügung, die Barrieren abbauen. Nähere Informationen zur Beantragung und Beanspruchung erhalten Sie direkt bei der Pflegekasse. Eine weitere Möglichkeit sind Förderprogramme der KfW-Förderbank, denn Treppenlifte sind grundsätzlich förderungsfähig. Der Sozialverband VdK weist auf den Investitionszuschuss 455-B und Kreditlinie 159 hin – was Sie bei der Beantragung beachten sollten und welche Konditionen dabei gelten, können Sie direkt bei der KFW- Förderbank erfragen.

Cleverer Tipp: Setzen Sie den Treppenlift von der Steuer ab

Eine zentrale Frage, die viele Menschen beschäftigt, ist: Kann ein Treppenlift von der Steuer abgesetzt werden? Die kurze Antwort lautet: „Ja“. Allerdings gelten dabei bestimmte Voraussetzungen. Generell gilt: Nicht jeder kommt in den Genuss der steuerlichen Vorteile. Die erste und wohl wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie nachweisbar auf den Treppenlift angewiesen sind. Die medizinische Notwendigkeit belegt ein ärztliches Attest. Besonders wichtig ist, dass Ihr Hausarzt oder Facharzt das Attest bestenfalls vor dem Kauf und dem Einbau des Treppenlifts ausgestellt hat. Eine weitere entscheidende Voraussetzung ist das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung. Als außergewöhnliche Belastung gelten beispielsweise Kosten, die im Zusammenhang mit dem Wohnumfeld, der Pflege oder der Gesundheit entstehen – kennzeichnend ist, dass es sich dabei um notwendige Ausgaben handelt, die deutlich höher sind, als die anderer Steuerzahler, die über das gleiche Gehalt verfügen. Wie viel Ihnen persönlich zugemutet werden kann, hängt von Ihrem Familienstand und Ihrem Einkommen ab. Zur Beruhigung: Die Aufwendungen für die Anschaffung und die Installation eines Treppenliftes überschreiten in der Regel die zumutbare Eigenbelastung.

Auf einen Blick: Voraussetzungen für eine steuerliche Absetzung

Damit Sie den Treppenlift steuerlich absetzen können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen ein ärztliches Attest, das Ihnen die Notwendigkeit des Treppenlifts bescheinigt
  • es liegt eine außergewöhnliche Belastung vor

Wo trage ich den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung ein?

Sie müssen keine gesonderte Steuererklärung für den Treppenlift machen, geben Sie die Kosten stattdessen einfach in der gewöhnlichen, jährlichen Steuererklärung an. Hierzu nehmen Sie sich die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ vor. Achtung: Sie können nur die Kosten absetzen, die den zumutbaren Eigenanteil übertreffen – dieser wird dann von Ihren Einkünften abgerechnet. Eine Besonderheit gibt es noch bei Hilfsmitteln, für die Zuschüsse oder Kostenerstattungen erfolgt sind. Hier ist lediglich der Eigenanteil eine außergewöhnliche Belastung. Unter Umständen können Sie auch Instandhaltungs- und Reparaturkosten als haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung bei der Steuer angeben. Ein Steuerberater kann Ihnen mehr Informationen zu dem Thema Treppenlift und Steuern geben.

MC Seniorenprodukte hat Lösungen für jedes Budget

Wir von MC Seniorenprodukte sind ein inhabergeführtes Familienunternehmen, das viel Wert auf einen ausgereiften Service und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis legt. Deshalb ist es uns wichtig, Ihnen ein Angebot machen zu können, dass Ihrem vorgegebenen Budget entspricht. Insbesondere dann, wenn Sie keine Förderung oder Zuschüsse erhalten, ist ein genauer Blick auf die Kosten entscheidend. In einem gemeinsamen Gespräch loten wir verschiedene Lösungen für Sie aus. Neben neuen Treppenliften, die wir ohne Vor-Ort-Termin individuell für Sie planen, bieten wir auch gebrauchte Treppenlifte oder Treppenlifte zur Miete an. Nehmen Sie einfach per Telefon Kontakt zu uns auf oder fordern Sie am besten gleich Ihr unverbindliches, kostenloses Angebot an. Wir freuen uns auch sehr, Ihnen unsere Seniorenprodukte in unserem Fachgeschäft in Hohen Neuendorf vorzustellen und Sie persönlich zu beraten.

Remo Schulz, Geschäftsführer Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Autor: Remo Schulz

Unternehmen: Medic Care Seniorenprodukte GmbH

Position: Geschäftsführer

Website: Remo Schulz

E-Mail: info@mc-seniorenprodukte.de

Telefon: 03301 - 501 85 89

Straße: Berliner Straße 4

Postleitzahl: 16540

Stadt: Hohen Neuendorf

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Passende Artikel
AUSGEZEICHNET.ORG